Title: FAQ
Published: 8. Februar 2023
Last modified: 17. Februar 2025

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# Antworten auf Ihre Fragen⏎ rund um die Wasseranalyse

Können Wasserproben selbst entnommen werden?

Zur Vorlage des Ergebnisses beim **Gesundheitsamt** ist die Probenahme durch eine:
n **qualifizierten Probenehmer:in** vorgeschrieben.

Für **andere Zwecke** kann die **Probenahme auch selbst **erfolgen. Nach Desinfektion
des Wasserhahns wird die Probe in ein steriles Gefäß abgefüllt. Ein steriles Entnahmegefäß
können Sie gegen Pfand von uns erhalten. Die Wasserprobe darf danach höchstens 12
Stunden bei maximal 7° C gelagert werden und muss dann ins Labor gebracht werden.

Warum wird manchmal schon ein Keim in der Wasserprobe beanstandet?

Die Beanstandung bezieht sich in der Regel auf sog. **„Indikatorkeime“ **(E.coli,
coliforme Keime oder Enterokokken). Ein Vorhandensein dieser Keime kann z.B. auf
fäkale Verunreinigungen hinweisen. Es können dann weitere Bakterien vorliegen, die
als Krankheitserreger eine **Gesundheitsgefährdung** darstellen würden.

Wann muss ich meine Warmwasserinstallation auf Legionellen testen lassen?

Regelmäßige Wasseranalysen auf Legionellen sind für die Eigentümer **von Mehrfamilienhäusern**,
in denen eine zentrale Warmwasserversorgung betrieben wird, ebenso verpflichtend
wie für alle Einrichtungen und Betreiber, die **Wasser für den öffentlichen Gebrauch**
zur Verfügung stellen (Hotels, Sportstätten, Altenpflegeeinrichtungen, usw.).

Dazu zählen Großanlagen mit einem zentralen Wasserspeicher mit **über 400 Liter 
Speichervolumen** oder Anlagen, deren Rohrleitungen vom Warmwasserspeicher bis zur
entferntesten Zapfstelle **mehr als 3 Liter Fassungsvolumen** aufweist. Ein Kriterium
ist hier bereits ausreichend.

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet **Unternehmer** und sonstige Inhaber (USI)
von Trinkwasserversorgungsanlagen eine Legionellenprüfung **mindestens alle drei
Jahre** durchführen zu lassen.

Bei Wasser für den **öffentlichen Gebrauch** oder bei besonderen Gefährdungen (z.
B. Krankenhäuser, Altenheime) auch **jährlich**.

Eine **neu in Betrieb** genommene Trinkwasseranlage muss spätestens **innerhalb 
von drei bis zwölf Monaten** erstmals auf Legionellen untersucht werden. Anschließend
müssen die Prüfungsergebnisse den Mietern und dem zuständigen Gesundheitsamt jederzeit
vom USI zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen: [UBA-Empfehlung für Legionellenuntersuchungen](https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/dokumente/twk_08_1-0-18_endfassung_uba-empfehlung_systemische_untersuchung_legionellen.pdf)

Muss ich mein Brunnenwasser untersuchen lassen?

Nach der Trinkwasserverordnung ist grundsätzlich** jedes Trinkwasser** (dazu zählt
jedes Wasser für den menschlichen Gebrauch, insbesondere Wasser, welches zum Trinken,
zur Zubereitung von Lebensmitteln, zum Baden oder zum Waschen von Kleidung verwendet
wird) **durch das zuständige Gesundheitsamt** zu überwachen.

Hauswasserversorgungen werden je nach Auflage der Gesundheitsbehörde** in der Regel
jährlich mikrobiologisch** und in regelmäßigen Abständen,** meist alle 3 Jahre, 
chemisch-physikalisch** geprüft. Grundsätzlich gelten alle Kriterien der TrinkwV
auch für gefördertes Brunnen- und Brauchwasser.

Was ist bei Badewasser aus Frei- und Hallenbädern zu beachten?

Badewasser unterliegt strengen Vorschriften hinsichtlich der Qualität. In Frei- 
und Hallenbädern stellt die **Badewasserverordnung** zusammen mit der **DIN 19643**
die gesetzliche Grundlage der vorzunehmenden Untersuchung dar. Hierin sind die Vorgaben
für Schwimm- und Badebeckenwasser geregelt.

In Frei- und Hallenbädern ist die Prüfung der eingesetzten **Desinfektionsmittel**
von großer Bedeutung, um diese richtig zu dosieren. Aber auch die Untersuchung der**
chemisch-physikalischen sowie mikrobiologischen Beschaffenheit**, um die Qualität
des Wassers für den Badenden zu sichern.

**Getestet werden hierbei **mikrobiologische Parameter wie die Koloniezahl bei 36
° C, Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen sowie chemische Parameter,
z.B. der pH-Wert und die Chlorkonzentration (evtl. auch einige Chlor-Abbauprodukte).

Weitere Informationen: [Empfehlung des Umwelt-Bundesamtes für Badewasser](https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/374/dokumente/hygieneanforderungen_ueeberwachung_baeder_2014_57.pdf)

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